für die Erbringung von Werkleistungen von Immo Stabil GmbH, Biberstraße 22/2a, 1010 Wien, E-Mail: office@homelifestudio.at (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Werkleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfall den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung des folgenden Werks:
Planung, Lieferung und Montage von Küchen, Bädern und Einrichtungslösungen inklusive individueller Konzeption, Material- und Geräteauswahl sowie Koordination und Umsetzung der Montage. Ergänzend werden beratende Dienstleistungen angeboten.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Fertigstellungstermine und Modalitäten der Leistungserbringung werden individuell vereinbart.
2.4 Der Auftragnehmer ist bei der Erbringung seiner Leistungen nicht an Weisungen hinsichtlich Ort, Zeit oder Art der Leistungserbringung gebunden.
2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Erfüllungsgehilfen heranzuziehen.
2.6 Es handelt sich um einen Werkvertrag im Sinne der §§ 1165 ff. ABGB.
Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart und ist nach Abnahme des Werkes innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Nach Fertigstellung des Werks erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber. Über die Abnahme kann ein Abnahmeprotokoll erstellt werden.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts.
Das Werk bzw. gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, sowie zur Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen Informationen.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Wien.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.